Unbürokratisches Verfahren
Die in der Schweiz einzigartige Stiftung hat bereits vielfach Freude bereitet. Die finanziellen Mittel sind auch weiterhin verfügbar, um bedürftige Turner und Turnerinnen jeden Alters und Menschen mit Beeinträchtigung zu unterstützen.

Vorgehen
Die Verantwortlichen, Leiter und Leiterinnen von Vereinen und Riegen kennen ihre Mitglieder und kümmern sich um deren persönliche Situation. Sie wissen, in welchen Familien finanzieller Handlungsbedarf besteht.
Der Gesuchssteller gelangt über eine Vertrauensperson – eben ein Vereinsverantwortlicher oder Nahestehender – an den Stiftungsratspräsidenten oder ein anderes Mitglied des Stiftungsrates. Diese füllen das Gesuchsformular zusammen mit dieser Vertrauensperson aus. Die Vertrauensperson bestätigt die gemachten Angaben mittels Unterschrift. Das angesprochene Stiftungsratsmitglied bringt dann das Gesuch in den Stiftungsrat ein. Die Gesuche werden vertraulich und rasch behandelt. Die Unterstützten erhalten den bewilligten Betrag direkt oder indirekt (via Vertrauensperson) zugestellt und müssen weder Formulare ausfüllen noch Erklärungen abgeben.